Atmungsstörungen und Schnarchen
Mit Schnarchen bezeichnet man ein Geräusch, das in den oberen Atemwegen eines schlafenden Menschen erzeugt wird. Mit zunehmendem Alter schnarchen ca. 60% der Männer und 40% der Frauen. Dies kann zu teils erheblichen Problemen im häuslichen Umfeld des Schnarchers und letztlich oft auf Drängen des Partners zur Vorstellung beim HNO-Arzt führen.
Das Schnarchgeräusch entsteht durch flatternde Bewegungen im Bereich des Gaumens und oder des Zungengrundes sowie der tieferen Rachenabschnitte beim Atmen. Meist schwingt das im Schlaf erschlaffte Gaumensegel flatternd im Sog der Atemluft. Es kann aber auch der hintere Bereich der Zunge in den Rachen zurückfallen.
Ursächlich finden sich häufig Veränderungen im Bereich der oberen Atemwege, wie z. B. eine Segelbildung der hinteren Gaumenbögen , ein verlängertes Zäpfchen, eine verstopfte Nase, z. B. durch eine verkrümmte Nasenscheidewand, einen vergrößerten hinteren Zungenanteil, anatomischen Varianten im Kehlkopfbereich oder bei Kindern oft massiv vergrößerte Mandeln. Als zusätzliche auslösende bzw. verstärkende Faktoren kommen Allergien, Übergewicht, Alkoholkonsum am Abend, die Einnahme von Beruhigungs- und oder Schlafmitteln in Frage. Zusammenfassend geht man inzwischen in den meisten Fällen von einem multifaktoriellen Geschehen aus.
Wichtig ist die Abgrenzung des zwar störenden gewöhnlichen aber ungefährlichen Schnarchens vom Schlaf-Apnoe-Syndrom, welches auf grund eines erhöhten Risikos für das Auftreten von Herzkrankheiten und Schlaganfällen aktuell immer mehr in den Blickpunkt gerät. Das Schlafapnoe-Syndrom ist gekennzeichnet durch gehäufte Atemstillstände mit Phasen massiven Sauerstoffmangels. Der Betroffene erwacht nach Luft ringend. Eine am Tage auftretende Müdigkeit stellt ein weiteres Merkmal dar. Bei Verdacht auf ein Schlafapnoe-Syndrom sollten zeitnah Untersuchungen des Schlafverlaufes (apnoe-screening, Schlaflabor) erfolgen.
Genauso vielfältig wie die Ursachen des Schnarchens sind die teils aggressiv beworbenen Therapieoptionen, weit über 300 Methoden werden beschrieben. Lediglich ein Bruchteil davon halten einer genaueren Überprüfung stand. Entscheidend für die Wahl der Therapieoption ist für uns der hno-ärztliche Befund sowie das Ergebnis der Schlaflaboruntersuchung über den Grad eines ggf. vorliegenden Schlafapnoe-Syndroms.
Bei Kindern mit entsprechender Symptomatik und vergrößerten Gaumenmandeln empfehlen wir eine Reduktion des überschüssigen Anteils mittels Tonsillotomie (teilweise Abtragung der Gaumenmandel) mit dem Laser. Diese Operation erfolgt in Narkose und ist ambulant möglich.
Liegt ein „ungefährliches“ Schnarchen im Erwachsenenalter vor, raten wir initial zu einem möglichst schonenden, in der Regel ambulant durchführbaren Verfahren. Dieses steht mit der sogenannten Celon®-Methode zur Verfügung. Hierbei wird in örtlicher Betäubung eine speziell entwickelte Nadel in den Weichgaumen eingeführt und mittels hochfrequentem Strom über die Bildung kleiner Narben eine Straffung des bei Schnarchern oft schlaffen Gaumens bewirkt. Bei korrekter Anwendung beträgt die Erfolgsquote ca. 50-60%.
Hilft der minimal invasive Eingriff nicht oder ist die Ursache des Geräusches nicht nur durch Veränderungen im Bereich des Weichgaumens bedingt, sind weiterführende chirurgische Maßnahmen (z. B. Begradigung der Nasenscheidewand, Entfernung der Gaumenmandeln oder Kürzung des Zäpfchens, LAUP) in der Regel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes notwendig. Nach Ausschöpfen aller möglichen operativen Methoden liegt die Erfolgsrate in aktuellen Studien und nach eigenen Erfahrungen bei 70%.
Findet sich nach Auswertung der Schlaflaboruntersuchung ein Schlafapnoe-Syndrom, erfolgt eine Abstimmung der weiteren Therapie mit dem Somnologen (Schlafmediziner). Je nach Ausprägungsgrad werden das nächtliche Tragen einer Atemmaske, welche den Kollaps der oberen Atemwege verhindert, oder operative Maßnahmen empfohlen.
Die beschriebenen Ursachen und Therapieoptionen stellen einen Ausschnitt der vielfältigen Auslöser und Möglichkeiten dar, eine individuelle Befunderhebung und Besprechung vor Therapiebeginn ist daher obligat.
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